Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), Verlängerung Tramlinie 3, Abschluss Verfahren

Im Bericht der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt vom 15. November 2016 wurde aufgeführt, dass sich die BVB im Zusammenhang mit der Tramverlängerung der Linie 3 nach St. Louis verpflichtet haben, an den Verbund der Nachbargemeinden „Communauté d’Agglomération des Trois Frontières“ 1 Million Euro zu bezahlen. Es sei nicht dokumentiert, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und welche konkreten Gegenleistungen vereinbart worden sind. Aufgrund verschiedener Pressemeldungen im Zusammenhang mit diesem Bericht eröffnete die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt am 21. Dezember 2016 ein polizeiliches Ermittlungsverfahren, um allfällige strafbare Handlungen zu eruieren.

Im vorliegend zu beurteilenden Fall wurden die Tatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung bzw. ungetreuen Amtsführung gemäss Art. 158 StGB bzw. gemäss Art. 314 StGB geprüft. Die umfangreichen Abklärungen der Abteilung Wirtschaftsdelikte mit mehreren Einvernahmen von verantwortlichen Personen und dem Erheben von Dokumenten ergaben eindeutig keine Anhaltspunkte, dass es zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen ist. Es wurde weder ein Vermögensschaden verursacht, noch konnte bei den verantwortlichen Personen ein strafrechtlich sanktioniertes pflichtwidriges Verhalten festgestellt werden.

Die Nichtanhandnahmeverfügung wird, sofern keine Beschwerde erfolgt, nach 10 Tagen rechtskräftig.

 

 

 

 

 

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