Willkommen bei der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft führt Strafverfahren bei Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Sie erhebt und vertritt die Anklage, erlässt Strafbefehle und weitere Abschlussverfügungen wie Sistierung, Einstellung, Abtretung oder Nichtanhandnahme. Zudem leistet sie internationale sowie nationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Der Gesamtregierungsrat übt die administrative Aufsicht über die Staatsanwaltschaft aus. Sie ist administrativ dem Justiz- und Sicherheitsdepartement angegliedert und wird vom Ersten Staatsanwalt geleitet.

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Emblem der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Informationen über Strafverfahren

Wichtige Informationen in verschiedenen Sprachen zu Strafverfahren bei Erwachsenen und Minderjährigen.

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