Verhalten als Opfer nach einem Delikt

Wenn Sie Opfer eines Gewalt- oder Sexualdeliktes geworden sind

Rufen Sie über die Notrufnummer 117 die Polizei an oder wenden Sie sich sofort an den nächsten Polizeiposten.

Bei Sexualstraftaten haben Sie das Recht auf die Befragung durch eine Person des gleichen Geschlechts. Bei einem Angriff auf die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität haben Sie gemäss Opferhilfegesetz Anspruch auf medizinische, psychologische, juristische, soziale und materielle Hilfe von anerkannten Beratungsstellen. Wir versuchen mit allen uns zur Verfügung stehenden Beweismitteln den Sachverhalt festzuhalten.

Entscheidend für die Strafuntersuchung ist das Sichern von Spuren am Körper und auf den Kleidern. Die Spurensicherung und die Fahndung müssen möglichst rasch eingeleitet werden. Durch Waschen oder Duschen vor Abschluss der Spurensicherung können wertvolle Spuren vernichtet werden. Legen Sie Ihre Kleider, die während der Tat getragen wurden, für die Spurensicherung bereit. Am besten eignet sich eine ganz normaler Einkaufstasche aus Papier.

Sollten Sie sich nicht sofort dazu entschliessen können, eine Anzeige zu erstatten, dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle und sorgen Sie in diesem Fall selbst für eine sofortige Untersuchung und Spurensicherung durch einen Arzt.

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Wenn Ihr Kind Opfer eines Sexualdeliktes geworden ist

Nehmen Sie Ihr Kind auf jeden Fall ernst, glauben Sie ihm und sagen Sie ihm dies deutlich. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt. Bestätigen Sie ihrem Kind, dass es gut war, darüber zu sprechen und dass es keine Schuld trägt. Versprechen Sie Ihrem Kind, dass Sie ihm helfen und setzen Sie dieses Versprechen sofort in die Tat um.

In dringenden Fällen alarmieren Sie über die Notrufnummer 117 die Polizei. Bei Sexualstraftaten hat das Opfer Anspruch auf die Befragung durch eine Person des gleichen Geschlechts. Unter 18-jährige Personen werden in Basel durch speziell geschulte Spezialisten/-innen der Jugendanwaltschaft befragt.

Sollten Sie sich nicht sofort für eine Anzeige entschliessen können, dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Legen Sie die Kleider und die Unterwäsche, die das Kind während oder unmittelbar nach der Tat trug, für die Spurensicherung bereit, wenn immer möglich in einer Einkaufstasche aus Papier. Waschen oder duschen Sie Ihr Kind nicht, bevor die möglicherweise notwendige ärztliche Untersuchung erfolgt ist. Notieren Sie alle Angaben, die das Kind von sich aus über den Täter macht. Spuren, so winzig sie auch sein mögen, helfen den Täter zu überführen und vielleicht weitere Delikte an Ihrem oder anderen Kindern zu verhindern.

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Wenn bei Ihnen eingebrochen wurde

Versuchen Sie Ihr anfängliches Entsetzen zu überwinden und bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie den Tatort so wie er ist, fassen Sie nichts an und alarmieren Sie über die Notrufnummer 117 die Polizei. Schützen Sie den Tatort und seine Umgebung, damit vor dem Eintreffen der Polizei keine Spuren verwischt werden. Falls Zeugen vorhanden sind, notieren Sie deren Namen und Telefonnummer oder am besten bitten Sie diese Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei zu warten.

Versuchen Sie vor dem Eintreffen der Polizei nicht selbst abzuklären, was die Einbrecher an Beute mitgenommen haben. Dabei könnten wichtige Spuren zerstört werden.

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Wenn Sie Opfer eines Diebstahls wurden

Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei. Diese Meldung sollte vor allem dann rasch erfolgen, wenn Ihnen auch noch Ausweise, Kreditkarten, Checks, Schlüssel etc. gestohlen wurden.

Denken Sie daran, dass sofort alle Kreditkarten und Checks zu sperren sind, wobei die Polizei Sie beraten wird, was Sie in Ihrem konkreten Fall am besten zu unternehmen haben. Teilen Sie der Polizei bei einem Handy-Diebstahl die IMEI-Nummer ihres Natels mit. Durch drücken der Tasten *#06# erscheint die IMEI-Nummer auf dem Display; schreiben Sie diese an einem sicheren Ort auf. Aufgrund der IMEI-Nummer konnten schon etliche Handy-Diebe überführt werden.

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