Irreführung der Rechtspflege

Am Abend des 01.06.2018 ging bei der Polizei die Meldung ein, dass ein 15-jähriger Jugendlicher beim Schulhaus Wasgenring, an der Welschmattstrasse, von einer Gruppe von mehreren jüngeren Männern angegriffen, geschlagen und Opfer eines Raubversuchs geworden sei. Die Polizei leitete in der Folge eine Fahndung nach der unbekannten Täterschaft ein (siehe Medienmitteilung vom 02.06.2018).  

Die zwischenzeitlich erfolgten Ermittlungen der Jugendanwaltschaft ergaben, dass kein Raubversuch und kein Angriff stattgefunden haben. Tatsache ist, dass der Jugendliche zuvor mit einem Jugendlichen in Streit geraten war und es zu gegenseitigen Tätlichkeiten gekommen war. Dabei erlitt der 15-jährige Sri Lanker leichtere Verletzungen. Um diese zu Hause rechtfertigen zu können, hat er den Eltern und anschliessend der Polizei mitgeteilt, dass er von einer Gruppe jüngerer Männer angegriffen worden sei.

Aufgrund der falschen Anzeige hat die Jugendanwaltschaft gegen den Jugendlichen ein Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege eingeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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