Abschluss Verfahren gegen gewalttätige Fussbalfans

Fussballspiel FC Basel 1893 gegen FC Zürich vom 10.04.2016

Anlässlich des Fussballspiels vom 10.04.2016 zwischen dem FC Basel 1893 und dem FC Zürich im Stadion St. Jakob-Park in Basel, kam es zu schweren Ausschreitungen einzelner gewalttätiger Fussballfans, bei welcher mehrere Polizisten sowie ein Kleinkind verletzt wurden. Auch erlitt ein Mann durch ein Gummischrotgeschoss der Polizei eine schwere Augenverletzung (siehe gemeinsame Medienmitteilungen des Justiz- und Sicherheitsdepartements und der Polizei Basel-Landschaft vom 10.04.2016 sowie der Staatsanwaltschaft vom 11.04.2016, 27.04.2016, 12.10.2016, 07.11.2016, 01.12.2016).

Tage später konnten 12 mutmassliche Täter festgenommen werden (zuständigkeitshalber wurde das Verfahren von zwei Jugendlichen an einen anderen Kanton überwiesen). Trotz intensiven Ermittlungen gelang es nicht, weitere Beteiligte zu identifizieren, sodass, gestützt auf das Dreistufenmodell der SSK[1], diese am 12.10.2016 aufgefordert wurden, sich zu melden. Am 07.11.2016 wurden die verpixelten Bilder von acht Tatverdächtigen publiziert. Daraufhin stellten sich fünf Männer. Zwei weitere konnten später ermittelt werden, weil ihre unverpixelten Bilder, nach einem weiteren Aufruf, am 01.12.2016 veröffentlicht wurden. Eine Person konnte bis anhin nicht identifiziert werden.

Zwischenzeitlich wurde das Verfahren abgeschlossen und an das Strafgericht überwiesen. Gegen insgesamt 16 Männer im Alter von 20-35 Jahren wurde Anklage erhoben (ein weiterer Fall wurde zuständigkeitshalber in den Kanton Basel-Landschaft abgetreten). Bei den Beschuldigten handelt es sich um vierzehn Schweizer, einen Deutschen und einen Spanier. Angeklagt werden sie wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Vereinzelt wurden auch Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz und das Vermummungsverbot geführt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Franken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] Schweizerische Staatsanwältekonferenz, SSK

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